Rechtsprechung
RG, 15.11.1922 - V 80/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Hat die gemäß § 4 Satz 2 des Reichssiedlungsgesetzes vom 11. August 1919 (RGBl. S. 1429) erfolgte Ausdehnung des Vorkaufsrechts gemeinnütziger Siedlungsunternehmen auf kleinere Grundstücke rückwirkende Kraft in Ansehung solcher Kaufverträge, die bereits abgeschlossen ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Reichssiedlungsgesetz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 105, 359
Wird zitiert von ... (4)
- VG Karlsruhe, 17.01.2022 - 14 K 119/22
Präventives Versammlungsverbot in Form der Allgemeinverfügung für ein …
Bis zu einer wirksamen Auflösung besteht der versammlungsrechtliche Schutz fort (vgl. hierzu nur BVerfG…, Beschluss vom 26.10.2004 - 1 BvR 1726/01 -, NVwZ 2005, S. 80 m.w.N.; vgl. hierzu auch VG Stuttgart, Beschluss vom 12.01.2022 - 80/22 -, n.v. BA S. 12).Denn durch die Allgemeinverfügung wird auch die Versammlungsfreiheit von Versammlungsteilnehmern beschränkt, die nicht die Absicht haben, sich an rechtswidrigen Aktionen, etwa aggressiven Ausschreitungen gegen Personen oder Sachen, sonstigen Gewalttätigkeiten oder Verstößen gegen Vorgaben zur Einhaltung bestimmter Mindestabstände oder zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, zu beteiligen (vgl. zum Ganzen VG Stuttgart, Beschluss vom 12.01.2022 - 80/22 -,n.v. BA S. 18 m.w.N.).
- VG Berlin, 26.01.2023 - 39 L 610.22 Soweit teilweise vertreten wird, dass mangels einer anerkannten Rechtsauffassung zu dieser Frage erhebliche Zweifel an einer Offensichtlichkeitsentscheidung bestünden (…vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 9. Juni 2022 - VG 25 L 215/22 A - juris Rn. 9 ff. m.w.N. und vom 14. Februar 2022 - VG 30 L 80/22 A - EA, S. 6), folgt die Einzelrichterin dem nicht.
- BGH, 22.12.1955 - II ZR 1/54
Rechtsmittel
Höchstrichterliche Entscheidungen sind vom Schuldner grundsätzlich zu beachten (RGZ 105, 359). - BGH, 26.11.1954 - V ZR 19/54
Rechtsmittel
Es muß entstehen, bevor der Kaufvertrag abgeschlossen wird, gegen den sich seine Ausübung richten soll (RGZ 105, 359 [361]; RG Recht 1926 Nr. 1941; JW 1927, 1415).